Allgemeine Geschäftsbedingungen – DroneCo e.U.
Stand: 01.06.2025
Firma: DroneCo e.U.
Adresse: Buchengasse 85A/15, 1100 Wien, Österreich
Web: www.droneco.at
1.) Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Abweichungen
a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Verträge zwischen dem Auftraggeber in seiner Eigenschaft als Unternehmer und DroneCo e.U.
b) Abweichungen von diesen Bedingungen und insbesondere auch Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie von DroneCo e.U. ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
2.) Angebote, Nebenabreden
a) Die Angebote von DroneCo e.U. sind, sofern nichts anderes angegeben ist, freibleibend – insbesondere hinsichtlich aller enthaltenen Angaben, einschließlich des Honorars.
b) Enthält eine Auftragsbestätigung Änderungen gegenüber dem ursprünglichen Auftrag, so gelten diese als vom Auftraggeber genehmigt, sofern dieser nicht unverzüglich schriftlich widerspricht.
c) Vereinbarungen bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
3.) Auftragserteilung
a) Art und Umfang der vereinbarten Leistungen ergeben sich aus Vertrag, Vollmacht und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
b) Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch DroneCo e.U.
c) DroneCo e.U. verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik und den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit.
d) DroneCo e.U. kann zur Vertragserfüllung andere entsprechend Befugte heranziehen und diesen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers Aufträge erteilen. Der Auftraggeber ist darüber schriftlich zu informieren und kann binnen 10 Tagen widersprechen.
e) DroneCo e.U. bietet spezialisierte Leistungen in folgenden Bereichen:
– Drohnen-Detektion: Ortung von Drohnen unter Verwendung passiver und aktiver Detektionsmethoden.
– Koordination: Koordination von Drohnenaktivitäten auf dem Gelände des Auftraggebers sowie Kommunikation mit zuständigen Behörden.
– Überwachungsbilder: Luftgestützte CCTV-Systeme mit Bildübertragung gemäß Kundenvorgaben.
f) Diese Leistungen werden projektbezogen oder auf Basis von Einsatzpauschalen erbracht.
4.) Gewährleistung und Schadenersatz
a) Gewährleistungsansprüche können nur nach schriftlicher Mängelrüge erhoben werden, die per eingeschriebenem Brief innerhalb von 14 Tagen ab Übergabe der (Teil-)Leistung zu erfolgen hat.
b) Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen.
c) Ein Anspruch auf Verbesserung ist von DroneCo e.U. innerhalb einer angemessenen Frist zu erfüllen.
d) Die Haftung für Folgeschäden und entgangenen Gewinn ist – auch bei grober Fahrlässigkeit – ausgeschlossen, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anders geregelt.
e) Die Drohnendetektion erfolgt nach dem aktuellen Stand der Technik. Eine Erfolgsgarantie wird nicht gegeben.
5.) Rücktritt vom Vertrag
a) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig.
b) Bei Leistungsverzug durch DroneCo e.U. ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich. Die Nachfrist ist schriftlich per eingeschriebenem Brief zu setzen.
c) Bei Verzug des Auftraggebers hinsichtlich einer Teilleistung oder vereinbarten Mitwirkung, der die Durchführung des Auftrags unmöglich macht oder erheblich behindert, ist DroneCo e.U. zum Rücktritt berechtigt.
d) In diesem Fall – sowie bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers – behält DroneCo e.U. den Anspruch auf das volle vereinbarte Honorar. §1168 ABGB findet Anwendung. Bei berechtigtem Rücktritt sind die bis dahin erbrachten Leistungen angemessen zu vergüten.
6.) Rechnungen, Leistungsumfang
a) Sämtliche Rechnungen werden, sofern nicht anders vereinbart, in Euro ausgestellt.
b) Die Kompensation mit allfälligen Gegenforderungen ist – aus welchem Grund auch immer – unzulässig.
c) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzüge auf das von DroneCo e.U. genannte Konto zu überweisen.
d) Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % p. a. über dem Basiszinssatz der EZB zuzüglich Mahnspesen zu entrichten.
7.) Erfüllungsort
a) Erfüllungsort für alle Leistungen ist der jeweilige Einsatzort oder – sofern nicht anders vereinbart – der Sitz von DroneCo e.U.
8.) Geheimhaltung
a) DroneCo e.U. verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung aller vom Auftraggeber übermittelten Informationen.
b) DroneCo e.U. ist ebenso zur Geheimhaltung der eigenen Planungstätigkeit verpflichtet, solange der Auftraggeber ein berechtigtes Interesse daran hat. Nach Durchführung des Auftrags ist DroneCo e.U. berechtigt, das Projekt ganz oder teilweise zu Referenzzwecken zu nennen, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
9.) Schutz der Pläne und Unterlagen
a) DroneCo e.U. behält sich sämtliche Rechte an den von ihr erstellten Unterlagen (Pläne, Konzepte, technische Dokumente usw.) vor.
b) Jede Nutzung dieser Unterlagen – insbesondere Vervielfältigung, Bearbeitung oder Weitergabe – ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung zulässig. Die Nutzung darf ausschließlich zu den vereinbarten Zwecken erfolgen.
c) DroneCo e.U. ist berechtigt – der Auftraggeber verpflichtet –, bei Veröffentlichungen zum Projekt die Firma DroneCo e.U. zu nennen.
d) Bei unbefugter Nutzung der Unterlagen steht DroneCo e.U. eine Pönale in Höhe des doppelten angemessenen Entgelts der Nutzung zu. Die Geltendmachung weiterer Schadenersatzansprüche bleibt vorbehalten. Die Pönale unterliegt nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Beweislast für eine Nichtnutzung liegt beim Auftraggeber.
10.) Rechtswahl, Gerichtsstand
a) Für sämtliche Verträge gilt ausschließlich österreichisches Recht.
b) Für alle Streitigkeiten wird die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts am Sitz von DroneCo e.U. in Wien vereinbart.
11.) Datenschutz und Datenverarbeitung
a) DroneCo e.U. verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der Vertragserfüllung und im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Dies betrifft insbesondere Standortdaten und ggf. Bildmaterial.
b) Auf Wunsch wird ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen.
12.) Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.